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Bauleitplanung/Bebauungspläne

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) für das gesamte Stadtgebiet und die Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) für Teilbereiche des Stadtgebiets. Die Stadt Osnabrück als Planungsträgerin ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich und für die Aufstellung der Bauleitpläne zuständig.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Osnabrück stellt für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt – zum Beispiel: Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen etc. – in den Grundzügen dar.

Die erstmalige Aufstellung sowie Änderungen des Flächennutzungsplans müssen von der höheren Verwaltungsbehörde (Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems – ArL) genehmigt werden.

Bebauungspläne setzen u. a. die Art und das Maß der zulässigen baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrs- und Grünflächen in ihren jeweiligen Geltungsbereichen allgemeinverbindlich fest. Die Bebauungspläne sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln.

Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von den Gemeinden beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

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Ortsübliche Bekanntmachungen

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